Widerrufsrecht
§ 7 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber SOMMERKIND Sportreisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per Email) zu erklären.
(2) Bei Flugreisen gelten für Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen die Beförderungsbedingungen und AGB der Fluggesellschaft.
(3) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen SOMMERKIND Sportreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reise- bzw. Veranstaltungskategorie. Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
(4.A) Kategorie WOCHENEND-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen:
Gardasee Trails, Bregenzerwald Holiday Trails, SUP & Trail Bodensee, Bodensee Trails, Trail Hütten Wochenende, Speed Hiking Wochenende, Südtirol Trails Passeiertal, Schwarzwald Trails, Rhein Mosel Trails, Pitztal Trails, Königswege Füssen.
Für die Wochenend-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: kostenfreie Stornierung
- ab 60. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 21. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.B) Kategorie AUSLANDS-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen:
Sardinien Trails, Teneriffa Trails, Teneriffa Holiday Trails, Mallorca Trails, Mallorca Holiday Trails, Malta Gozo Trails, Highland Trails, Norwegen Trails, Madeira Trails.
Für die Auslands-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- ab 89. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 59. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.C) Kategorie WETTKAMPF-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen die im Zusammenhang mit einer Wettkampfteilnahme durchgeführt werden.
Für die Wettkampf-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- ab 89. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 59. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.D) Alle Angebote mit einem Veranstaltungspreis kleiner/gleich 100€
- Rücktritt bis 8 Tage vor Veranstaltungstag: pauschal 5€ Bearbeitungsgebühr
- ab 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
- ab 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt: 100% des Veranstaltungspreises.
(4.E.5) Behördliche Verordnungen im Falle einer Pandemie
Sofern die behördliche Verordnung eine 3G oder 2G (oder vergleichbar) Regelung vorschreibt, ist dies kein Grund für eine kostenfreie Stornierung, auch wenn die 2G oder 3G Regelung kurzfristig verordnet wird und zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht gültig war. Sollten die Voraussetzungen zu 3G oder 2G vom Reisegast zum Reisezeitpunkt nicht erfüllt werden, muss dem Reisegast die Teilnahme verweigert werden. In dem Fall unterliegt die Stornierung den regulären Stornierungsbedingungen (vgl. AGB §7).
(5) Fremdleistungen wie Startgelder bei Wettkampfreisen, über das Reisebüro vermittelte Linienflüge, Reiserücktrittversicherungen, oder hinzugebuchte Pauschalpakete unterliegen den AGBs der jeweils durchführenden Gesellschaft oder Veranstalters. Fremdleistungen sind auf der Rechnung und Bestätigung separat aufgeführt und kenntlich gemacht.
(6) SOMMERKIND Sportreisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu bezifferndem und zu belegenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (insbesondere Alter), ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 20 € und ggf. zzgl. die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben.
(8) Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) wird von uns bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person und die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.